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Ladungssicherung: Warum auch Sie als Versender haften

"Der Fahrer macht das schon" ist ein gefährlicher Irrtum. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie nach VDI 2700 haben.

Ein klassischer Fall: Der LKW wird beladen, der Fahrer wirft zwei Gurte darüber und fährt los. In der ersten Kurve verrutscht die Palette. Wer ist schuld? Die meisten Versender sagen: "Der Fahrer". Die Polizei und das Gesetz (§ 22 StVO & § 412 HGB) sehen das oft anders.

Beförderungssicher vs. Betriebssicher

Die Verantwortung ist gesetzlich klar geteilt:

Pflicht des Versenders

Beförderungssichere Verladung:
Die Ware muss so verpackt und auf der Palette gesichert sein, dass sie normale Verkehrsbelastungen (Bremsen, Kurven) aushält. Sie müssen die Ware so bereitstellen, dass sie gesichert werden KANN.

Pflicht des Fahrers

Betriebssichere Verladung:
Der Fahrer muss sicherstellen, dass durch die Ladung niemand gefährdet wird (z.B. durch Herabfallen) und das Fahrzeug stabil bleibt (Lastverteilung).

Formschluss oder Kraftschluss?

In der Praxis gibt es zwei Methoden der Sicherung, die oft kombiniert werden:

  • Formschluss (Das Beste): Die Ladung steht lückenlos an der Stirnwand oder Bordwand an. Sie kann gar nicht verrutschen.
  • Kraftschluss (Niederzurren): Gurte drücken die Ladung auf den Boden, um die Reibung zu erhöhen. Hier sind Anti-Rutsch-Matten (ARM) Pflicht! Ohne "Gummimatte" müssen Sie meist so stark zurren, dass die Ware beschädigt wird.

Praxis-Tipp: Anti-Rutsch-Matten

Sparen Sie nicht an Anti-Rutsch-Matten. Ein paar Euro für Matten erhöhen den Reibwert von 0,3 (Holz auf Holz) auf 0,6. Das bedeutet: Sie brauchen nur noch halb so viele Gurte!

Mythos Schrumpffolie

Vorsicht: Ein paar Lagen Stretchfolie um eine Palette sind keine Ladungssicherung. Die Folie dient nur dem Staubschutz und Zusammenhalt, hält aber keine tonnenschweren Fliehkräfte bei einer Vollbremsung. Kartons müssen auf der Palette durch Umreifungsbänder oder sehr feste Stretchung gesichert sein.

Der "Verantwortliche Verlader"

In vielen Unternehmen gibt es den "Verantwortlichen Verlader" nicht explizit. Im Schadensfall greift sich das Gericht dann oft die Geschäftsleitung oder den Meister vor Ort. Definieren Sie klar, wer in Ihrem Versand für die Kontrolle der Beladung zuständig ist.

Bei S. Steegmüller sind unsere Fahrzeuge standardmäßig mit ausreichend Gurten, Kantenschonern und Anti-Rutsch-Matten ausgestattet. Unsere Fahrer sind geschult – aber wir brauchen Ihre Mithilfe bei der Verpackung!